Funkanlagen müssen die „grundlegenden Anforderungen“, die in Artikel 3 der Funkanlagen-Richtlinie behandelt werden, erfüllen. Neben allgemeinen Anforderungen, die sich beispielsweise mit Artikel 3.1(a) auf den Schutz der Gesundheit und die Sicherheit und mit Artikel 3.1(b) auf die elektromagnetische Verträglichkeit beziehen, enthält die Funkanlagen-Richtlinie auch grundlegende technische Anforderungen. Diese sind in Artikel 3.2 aufgeführt. Während sich die R&TTE-Richtlinie hauptsächlich auf Funksender konzentrierte, wurde die neue Funkanlagen-Richtlinie um eine entscheidende Anforderung erweitert und bezieht sich explizit auch auf die Empfangsteile von Funkanlagen sowie auf reine Funkempfänger. Funkanlagen müssen das Funkspektrum nicht nur effektiv nutzen, sondern sie müssen auch die effiziente Verwendung des Funkspektrums unterstützen, um Störungen mit terrestrischer oder orbitaler Kommunikation zu vermeiden.
Ready for RED?
Die neue Funkanlagen-Richtlinie RED 2014/53/EU, die von der Europäischen Union am 16. April 2014 umgesetzt wurde, ersetzt die vorherige Richtlinie RTTED 1999/5/EG, besser bekannt als R&TTE. Veröffentlicht am 22. Mai 2014, trat die RED am 13. Juni 2016 in Kraft. Gleichzeitig galt eine einjährige Übergangszeit für Hersteller, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Die Funkanlagen-Richtlinie stellt höhere Anforderungen an Funkanlagen wie Rundfunkempfänger für digitales Fernsehen und Radio, Mobiltelefone, Satellitenempfänger und jegliche Geräte, die WLAN, Bluetooth oder ZigBee verwenden. Mit der Funkanlagen-Richtlinie müssen nicht nur Funksender, sondern auch Funkempfänger ein Mindestmaß an regulatorischen Leistungsanforderungen erfüllen. Zudem müssen sie getestet werden.