Mit OZG die Lücke schließen zwischen Wirtschaft & öffentlichem Sektor
Digitalisierung ist keine Zukunftsvision, sondern ein Fakt. Doch wie sieht es mit der Digitalisierung in Behörden und der Verwaltung aus? „Bürger-/innen in Deutschland bewegen sich mit einer hohen Selbstverständlichkeit in der digitalen Welt und wollen Aktivitäten wie das Beantragen des Personalausweises, Reisepasses, Geburtsurkunden etc. nicht mehr vor Ort im Bürgeramt vornehmen, sondern bequem von zu Hause über den PC oder das Smartphone erledigen. Hier ist der Staat gefordert: In 2017 ist deswegen das Onlinezugangsgesetz (kurz OZG) in Kraft getreten. Ein entscheidender Schritt, um die Lücke zwischen den Entwicklungen im privaten und öffentlichen Sektor zu schließen.
Rahmenbedingungen des OZG
Der Langtitel des OZG lautet Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen. Es wurde am 14. August 2017 als §9 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems erlassen und ist am 18. August 2017 in Kraft getreten. Es verpflichtet Bund und Länder, dass bis 2022 alle Verwaltungsleistungen online zur Verfügung stehen müssen. Das gilt für Bund, Länder sowie Kommunen und umfasst insgesamt 575 Einzelleistungen.
Einzelleistungen auf Länder- und kommunaler Ebene sind z.B.::
- KFZ-Zulassungen
- Umzugsmeldungen
- Beantragung der Geburtsurkunde
Auf Bundesebene sollen u.a. folgende Leistungen digital erfüllt werden:
- Beantragung Arbeitslosen-, Wohn- oder Kindergeld
- Anforderung eines Führungszeugnisses
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